Schlachten/ Töten von Rindern auf der Weide

 

Seit November 2014 töten wir unser Schlachtvieh auf der Weide.

Bis es dazu kam war ein langer, behördenreicher Weg.

 

Seit 2010 halten wir unsere Hochlandrinder ganzjährig im Freien.

Das Fangen und Verladen zum hiesigen Metzger um die Ecke, war stets Stress für Tier und Mensch.

 

2012 entschied ich mich, nachdem ich eine Dokumentation über das Töten von Rindern auf der Weide gesehen hatte, dies auch bei uns durchzuführen.

Doch so einfach war das nicht. Mein Veterinäramt war völlig überfordert, da den Weideschuss im Landkreis noch keiner praktizierte, der nicht gleichzeitig Landwirt und Jäger war. 

Nach vielen Telefonaten, Anträgen und Bluthochdruckkrisen meinerseits stellte das LVFZ Almesbach einen Sachkundelehrgang auf, der es erlaubte, Rinder die ganzjährig im Freien gehalten werden, auf der Weide zu Töten.

Dabei wurden folgende Rechtsgrundlagen beachtet:

Tierschutz 

- EU- Tierschutzschlachtverordnung ( Nr. 1099/2009)

- Tierschutzgesetz

- Nationale Tierschutzschlachtverordnung

- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Lebensmittelrecht

- VO (EG) Nr. 853/2004

- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Tierseuchenrecht

- Tierseuchengesetz

- VO (EG) Nr. 999/2001 (TSE)

- Viehverkehrsverordnung

Ordnungsrecht/Waffenrecht

Nebenprodukterecht

Am 29.10.2014 legten dann ich und drei weitere Teilnehmer aus ganz Bayern, die Prüfung am LVFZ Almesbach ab.

Die praktische Prüfung fand auf unserer Weide in Thalmannsfeld statt.

Der hiesige Leiter des Veterinäramtes und einige Begleiter waren überrascht, wie reibungslos und vor allem tiergerecht die Tötung unseres ersten Stiers auf der Weide ablief. 

Seit diesem Zeitpunkt musste kein Rind mehr stressreich zum Sterben gefangen und verladen werden.

 

 

                                           Zur Nachahmung empfohlen